die patientenverfügung

GENERALVOLLMACHT

 

1. Bankgeschäfte und Briefverkehr

2. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 

 

 

 

 

 

Die Generalvollmacht berechtigt zu allen mündigen Entscheidungen für eine Person, die dies nicht mehr selbstständig und im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte  übernehmen kann.

 

Wer die Vorsorgevollmacht besitzt, regelt den letzten Willen eines Menschen bezüglich der medizinischen Versorgung am Lebensende und setzt ihn nötigenfalls durch.


Die Patientenverfügung ist ein Testament und als solches seit 2011rechtlich bindend für alle behandelnden Ärzte und Teams.

 

In ihr ist festgelegt,

- welche Maßnahmen ein Mensch am Ende seines Lebens nicht mehr möchte (zBsp. lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung und künstliche Ernährung, die ansonsten auf jeden Fall durchgeführt werden)

- welche Maßnahmen ein Mensch ausdrücklich wünscht (zBsp. würdige Behandlung, Mundbefeuchtung, Schmerzmittelgabe).

 

Es gibt Musterformulare, die Sie sich im Internet herunterladen können.

Ich rate jedoch zu einem individuellen und der Erkrankung jeweils angepassten Text.

 

Sie können sich für 15 Euro online im Notariatsregister (www.vorsorgeregister.de) registrieren lassen. Krankenhäuser fragen in der Regel online ab.